Trauerfall – plötzlich ist alles anders
Wenn ein Sterbefall eintritt, ändert sich von jetzt auf gleich das ganze Leben. Die Trauer um einen geliebten Menschen ist allumfassend und schmerzlich. Oftmals wissen Angehörige gar nicht, wo sie anfangen sollen und was alles zu tun ist. Diese emotionale Ausnahmesituation versetzt Menschen in die Lage, sich zu nichts fähig zu fühlen. Rufen Sie uns bei einem Trauerfall direkt unter 02247 / 6505 oder mobil 0151 / 72017610 an. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar und stehen Ihnen gerne zur Seite!
Wir beraten Sie professionell und einfühlsam. Nach dem Tod eines geliebten Menschen suchen Trauernde oft Trost bei Verwandten oder Freunden, fühlen sich aber dennoch oft einsam. Die Trauer kann Ihnen niemand abnehmen und oft trauern die nahestehenden Menschen ebenfalls. Wir helfen Ihnen und zeigen Ihnen Wege, mit der Trauer umzugehen und vermitteln auf Wunsch geeignete Gesprächsgruppen.
Was ist zu tun?
Stirbt ein Angehöriger zu Hause, sollte umgehend ein Arzt informiert werden.
Der zuständige Hausarzt stellt die sogenannte Todesbescheinigung aus. Wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist,
rufen Sie beim kassenärztlichen Notdienst an (Telefon 116 117) und informieren diesen. Es wird dann ein
Vertretungsarzt zu Ihnen kommen.
Stirbt ein Mensch im Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung, benachrichtigen Sie das Pflegepersonal.
Die Mitarbeiter werden den zuständigen Arzt rufen.
Dann sollten Sie sich mit uns als Bestattungsunternehmen in Verbindung setzen. Wir übernehmen alle
weiteren Formalitäten für Sie, damit Sie in Ruhe trauern können.
Auf einen Blick
- Arzt informieren um die
Todesbescheinigung auszustellen - Bestatter kontaktieren
Welche Dokumente werden benötigt?
Die deutsche Bürokratie schreibt auch im Sterbefall einige Dokumente vor, die vorzulegen sind. Am Sterbe- oder Folgetag benötigen Sie:
- Personalausweis der/des Verstorbenen
- Bei Ledigen: Eine Geburtsurkunde des/der Verstorbenen
- Bei Verheirateten: Eine Heiratsurkunde oder das Stammbuch der Familie
- zusätzlich bei Verwitweten: Die Sterbeurkunde des Ehepartners
- zusätzlich bei Geschiedenen: Das Scheidungsurteil mit Aktenzeichen
- Rentennummern
- Krankenversicherungskarte
Für nachfolgende Unterlagen haben Sie Zeit, diese in Ruhe herauszusuchen:
- Versicherungspolicen von Lebens- oder Sterbegeldversicherungen
- Vertragsunterlagen von laufenden Verträgen
- Eventuell vorhandene Papiere über bestehende Gräber (Graburkunden)
Rufen Sie uns im Trauerfall an, wir sind jederzeit für Sie erreichbar: 02247 / 6505 oder mobil 0151 / 72017610
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Telefon: 02247 / 65 05, 0151 / 72017610
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